Allgemeine Geschäftsbedingungen der 360° Solar GmbH

§1 Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten alle Aufträge zur Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen (Photovoltaikmodule, Photovoltaik-Unterkonstruktionen, Photovoltaik-Wechselrichter, Solar-Batteriesysteme, Wallboxen für Elektro-mobilität, Geräte zur Heizungsunterstützung über Photovoltaik etc.)

2. Die 360° Solar GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers (Kunden) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers (Kunden) die Lieferung und Montage vorbehaltslos ausführen.

3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass die 360° Solar GmbH nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die 360° Solar GmbH dem ausdrücklich zugestimmt hat.

§2 Vertragspartner, Angebote und Vertragsabschluss
Die Bestellung des Auftraggebers (Kunden) stellt ein bindendes Angebot dar, welches die 360° Solar GmbH innerhalb von einer Woche durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Werden Kaufverträge in den Geschäftsräumen der 360° Solar GmbH abgeschlossen oder mündlich beauftragt ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeschlossen und der Auftrag wird im Sinne des Auftraggebers (Kunden) umgehend bearbeitet.
Kaufverträge oder Werkverträge kommen zustande mit der 360° Solar GmbH, Steinkirchring 12, 78056
Villingen-Schwenningen.
Die Angebote der 360° Solar GmbH zur Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen sind 14 Tage bindend, danach freibleibend. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten.

§3 Montageleistungen, Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (Kunden)
1. Bei der durch die 360° Solar GmbH angebotenen betriebsfertige Montage von Photovoltaik-Systemen ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden:
a) Aufbau und Befestigung einer PV-Anlage auf einer dafür geeigneten Fläche
-und-
b) Einbau einer PV-Anlage auf / in eine Dachkonstruktion.

2. Der Auftraggeber (Kunde) hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen, die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

3. Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage auf / in eine Dachkonstruktion ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Vertragspartner der 360° Solar GmbH sichert zu, dass sein Gebäude die erforderlichen statischen Eigenschaften erfüllt, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbaren (Schad)Stoffen ist. Die 360° Solar GmbH teilt dem Kunden auf Anfrage das Flächengewicht der gesamten Anlage mit. Grundsätzlich muss mit einem durchschnittlichen zusätzlichen Gewicht von ca. 15 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden. Die 360° Solar GmbH teilt dem Auftraggeber (Kunden) auf Anfrage alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die für eine gegebenenfalls notwendige statische Berechnung erforderlich sind und die sich auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen. Genügen die bereitgestellten Informationen des Kunden oder seines Statikers um statische Berechnungen durchführen zu lassen, muss der Auftraggeber (Kunde) dies unter Benennung der zusätzlichen Information in Textform ohne weitere Aufforderung durch die 360° Solar GmbH vor Montagetermin mitteilen. Die Pflicht zur vollständigen Informationsbeschaffenheit obliegt dem Auftraggeber (Kunden). Kann die 360° Solar GmbH zusätzliche Informationen aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, trägt der Auftraggebers (Kunde) das daraus resultierende Risiko der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung. Die Erstellung der Prüfstatik für das Dach, auf welchem die Photovoltaikanlage montiert wird, ist eine Leistung im Rahmen der Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen, die von dem Auftraggeber (Kunden) auf seine Kosten zu erbringen ist und nicht die 360° Solar GmbH schuldet.

4. Es ist Sache des Auftraggebers (Kunden) bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen.

5. Sofern Leerrohre oder Leitungen für eine Leitungsführung der Photovoltaikanlage vorhanden sind, wird die 360° Solar GmbH oder die durch die 360° Solar GmbH beauftragte Dritte bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen diese Leerrohre und Leitungen nutzen. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass diese Leerrohre oder Leitungen in angemessener Zeit auffindbar und durchlässig sind.

6. Ein Internetanschluss für die Photovoltaik-, Speicher und wallbox-Komponenten bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen wird von dem Auftraggeber (Kunden) zur Verfügung gestellt und ist nicht Bestandteil der Beauftragung.
Leistungen, die über die in dem Angebot über die Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen und der dazugehörigen Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen hinaus gehen werden gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere zusätzlich durch den Auftraggeber (Kunden) gewünschte Montagearbeiten auf dem Dach (Satellitenschüsseln, Schneefanggitter, Dachfenster o.ä.) und zusätzlich durch den Auftraggeber (Kunden) gewünschte Elektroinstallationsarbeiten (Montage von Steckdosen, Drehstromanschlüssen, Kommunikationsanlagen, Leitungsverlegungen o.ä.). Entsprechende Arbeiten sind nach den zu der jeweiligen Zeit geltenden Stundensätzen der 360° Solar GmbH zu vergüten. Für entsprechenden Arbeiten finden diese AGB Anwendung.

7. Die Erstellung des Lageplans für die Netzprüfung ist eine Leistung im Rahmen der Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen, die von dem Auftraggeber (Kunden) auf seine Kosten zu erbringen ist und nicht die 360° Solar GmbH schuldet.

8. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls für die Errichtung des Photovoltaik-Systems (Ware) erforderliche Genehmigungen, einschließlich einer etwaig erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Der Auftraggeber (Kunde) hat die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Leistungen auf seine Kosten auszuführen bzw. zu veranlassen. Der Auftraggeber (Kunde) versichert, dass die Immobilie, auf der das Photovoltaiksystem errichtet werden soll, frei von dem Vorhaben entgegenstehenden denkmalschutzrechtlichen Auflagen ist.

9. Soweit bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen zur Montage der Ware eine Dachsanierung oder Reparaturen des Dachs erforderlich sind, sind diese von der 360° Solar GmbH nicht geschuldet. Für zu Bruch gehende Dachziegel wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber (Kunde) hat ausreichend Ersatzziegel bereit zu stellen.

10. Der Auftraggeber (Kunde) gestattet der 360° Solar GmbH und den von der 360° Solar GmbH beauftragten Dritten für die Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

11. Die 360° Solar GmbH ist berechtigt, die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen auch durch Dritte vornehmen zu lassen.

§4 Lieferfristen; Lieferverzug; Gefahrenübergang bei Materiallieferungen
1. Termine oder Fristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner der 360° Solar GmbH ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen – wie behördliche Anordnungen, Lieferprobleme bei Lieferanten, Streiks, Regen, Schnee, Hitze usw., die es der 360° Solar GmbH nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat die 360° Solar GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei von der 360° Solar GmbH beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmer. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Auftraggeber (Kunde) unverzüglich informiert.

3. Die 360° Solar behält sich vor, aufgrund von Lieferengpässen Produktanpassungen vorzunehmen. In diesem Fall wird in Rücksprache mit dem Auftraggeber ein vergleichbares Produkt verbaut.

4. Die 360° Solar GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von der 360° Solar GmbH zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

5. Bei reiner Materiallieferung ist der Gefahrenübergang ab den Lagern der 360° Solar GmbH bzw. der von der 360° Solar GmbH beauftragten Lieferanten. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Auftraggebers (Kunden). Die Versandart wird von der 360° Solar GmbH gewählt. Eine Versicherung wird von der 360° Solar GmbH nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn die 360° Solar GmbH die Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Weitere Verpflichtungen werden von der 360° Solar GmbH nicht übernommen.

6. Bei Transportschäden gilt für Verbraucher:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu der 360° Solar GmbH auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen der 360° Solar GmbH aber, ihre eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald die 360° Solar GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

§5 Zahlungsbedingungen
Zwischen Auftraggeber (Kunden) und Auftragnehmer (360° Solar GmbH) werden folgende Zahlungs-bedingungen vereinbart. Diese sind Bestandteil der Bestellung:

Zahlungsmodalitäten Photovoltaiksysteme:
a.) 40% Anzahlung bei Bestellung (Planungskosten) inkl. vor Ort Termin für Dachplanung und Installation und Netzanmeldung.
b.) 30% des Gesamtrechnungsbetrags bei Lieferung der PV-Module oder Montagebeginn.
c.) 25% Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages nach Dach- oder Freiflächenmontage der Photovoltaik-anlage und Beginn der Elektroinstallation der Wechselrichter etc.
d.) 5% Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages bei Abnahme und technischer Betriebsbereitschaft des Photovoltaiksystems. Die technische Betriebsbereitschaft erfolgt durch Nachweis der Funktionstüchtigkeit gegenüber dem Auftraggeber (Kunden). Die technische Betriebsbereitschaft umfasst nicht ein ggf. notwendigen Zählerwechsel durch das zuständige Energieversorgungs-unternehmen.
Sollten Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen ist die 360° Solar GmbH berechtigt die Anmeldung und
Fertigstellung zu verweigern und nur noch gegen Vorkasse das Photovoltaiksystem fertig zu stellen.
Für Verträge über die Lieferung und Installation von Mini-PV-Anlagen, sogenannten „Balkonkraftwerken“ gelten die folgenden Zahlungsmodalitäten:
a.) 50% Anzahlung bei Bestellung
b.) 50% des Gesamtrechnungsbetrags bei Lieferung der PV-Module oder Montagebeginn.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungen gegen Forderungen der 360° Solar GmbH sind nur zulässig, wenn die eigenen Gegenansprüche des Auftraggebers (Kunden) bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber (Kunde) nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Soweit der Auftraggeber (Kunde) Unternehmer ist, ist das Recht zur Abrechnung und das Recht zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.

§ 7 Schadensersatzansprüche
1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (Kunden), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die 360° Solar GmbH den Schaden leicht fahrlässig verursacht hat. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall. Ein Verlust oder Schadensersatz durch die Nicht-Nutzung der bestellten Komponenten wird ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die eventuell geringere Vergütungen wie Direktvermarktung, Mieterstrom, EEG-Vergütung sowie ein möglicher Stromspeicherverlust. Für die Höhe der tatsächlichen Erträge der Photovoltaikanlage und des Eigenverbrauchs übernimmt die 360° Solar GmbH keine Haftung, da diese Ergebnisse durch eine Modellrechnung ermittelt wurden und die der Modellrechnung zu Grunde gelegten Werte alleine der Veranschaulichung dienen und sich von den tatsächlichen Werten unterscheiden können. Die 360° Solar GmbH weist darauf hin, dass sich die Höhe der gesetzlich gewährten Vergütung ändern oder ganz wegfallen kann. Daher ist eine Haftung der 360° Solar GmbH aufgrund einer nach Vertragsschluss gesetzlich geänderten oder weggefallenen Vergütung durch das EEG für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ebenfalls ausgeschlossen.

2. Soweit eine 360° Solar GmbH Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten der 360° Solar GmbH, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8 Eigentumsvorbehalt und Widerrufsrecht
1. Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu. Handelt es sich bei dem Vertragsabschluss um ein so genanntes Haustürgeschäft so steht dem Auftraggeber (Kunden) das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu. So können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zugestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 360° Solar GmbH, Steinkirchring 12 in D-78056 Villingen-Schwenningen oder per E-Mail an: info@360-solar.de.

2. Das Eigentum an allen Komponenten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Auftraggeber (Kunden) über. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts behält sich die 360° Solar GmbH das Eigentum an den Komponenten vor. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an die 360° Solar GmbH im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, die 360° Solar GmbH darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

3. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers (Kunden), insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die 360° Solar GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten herauszuverlangen. Bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen sind Kosten für die Demontage oder Ablieferung und für technische Veränderungen, die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Auftraggebers (Kunden) erfolgt sind, vom Auftraggeber (Kunden) selbst zu tragen.

4. Bis zum Eigentumsübergang hat der Auftraggeber (Kunde) bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen die Komponenten zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.

5. Wird die von der 360° Solar GmbH gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht der 360° Solar GmbH das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Auftraggeber (Kunde) kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist die 360° Solar GmbH mit ihm darüber einig, dass er der 360° Solar GmbH das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

6. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber (Kunden) eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Komponenten untersagt. Die Weiterveräußerung der Komponenten ist dem Auftraggeber (Kunden) nur gestattet, wenn er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Komponenten entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber (Kunde) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die 360° Solar GmbH ab. Die 360° Solar GmbH ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die von der 360° Solar GmbH abgetretenen Forderungen für Rechnung von der 360° Solar GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Auftraggeber (Kunde) auf das Eigentum der 360° Solar GmbH hinweisen und die 360° Solar GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der 360° Solar GmbH die im Zusammenhang mit der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber (Kunde).

§9 Abnahme
1. Die Abnahme bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen hat durch den Auftraggeber (Kunden) unmittelbar zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem das Photovoltaiksystem betriebsfertig ist.
Maßnahmen durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen sind gesonderte Vorgänge, die nichts mit der Abnahme der Leistung der 360° Solar GmbH zu tun haben. Verzögerungen der Inbetriebnahme durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen sind nicht im Verantwortungsbereich der 360° Solar GmbH und somit von Regressansprüchen ausgeschlossen. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme.

2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber (Kunde) die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der 360° Solar GmbH gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Auftraggeber dazu verpflichtet ist. 360° Solar GmbH kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von der 360° Solar GmbH beauftragten Dritten vertreten lassen. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Auftraggeber (Kunden) vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist. Eine Ingebrauchnahme erfolgt spätestens mit der Zählersetzung durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen.

3. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

§ 10 Gewährleistung
Für die Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen der 360° Solar GmbH gilt eine
zweijährige Gewährleistung. Für die verwendeten Bauteile gelten die Garantievorschriften und -zeiten der Hersteller. Auf durchgeführte Reparaturen außerhalb der Gewährleistung gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten. Für Mängel haftet die 360° Solar GmbH wie folgt:

1. Der Auftraggeber (Kunde) hat Sachmängel unverzüglich, nachdem er von den Mängeln Kenntnis erlangt hat, schriftlich zu rügen.

2. Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, ist die 360° Solar GmbH zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

3. Der Auftraggeber (Kunde) kann nach Fehlschlagen der Nacherfüllung nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Art. 10 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

4. Der Auftraggeber (Kunde) darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und Instandhalten. Der Auftraggeber (Kunde) stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.

5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers oder von der 360° Solar GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

6. Die 360° Solar GmbH übernimmt neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen keine eigenen Garantien und sichert selbst keine besonderen Eigenschaften zu. Sofern und soweit Hersteller von Komponenten ihrerseits neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen selbstständige Garantieansprüche einräumen, werden diese durch die 360° Solar GmbH an den Auftraggeber (Kunden) weitergegeben und – sofern erforderlich – entsprechende Ansprüche abgetreten. Die 360° Solar GmbH haftet dabei selbst nicht für die Garantieleistungen der Hersteller. Sie hat auch nicht dafür einzustehen, wenn derartige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen undurchsetzbar werden sollten.

7. Soweit nach den Herstellergarantien ein Austausch von Modulen oder Wechselrichtern gewährt wird, kann der Auftraggeber die 360° Solar GmbH mit der kostenpflichtigen Durchführung beauftragen. Entsprechende Arbeiten sind nach den zu der jeweiligen Zeit geltenden Stundensätzen der 360° Solar GmbH zu vergüten. Für entsprechenden Arbeiten finden diese AGB Anwendung.

§11 Vertragsrücktritt
Beide Parteien sind zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts, berechtigt.

1. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber (Kunden) vor Lieferung und Montagebeginn und nach Zustellung der Auftragsbestätigung durch die 360° Solar GmbH und gegebenenfalls (bei Haustürgeschäften) nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, verpflichtet den Auftraggeber zu einer Abstandszahlung in Höhe von 15% des Nettoauftragsvolumens zzgl. des bereits geleisteten Aufwands, wie z.B. Planung, Anmeldung, Verkaufsprovision bis max. 5%, Bestellungen und deren eventuell entstandenen Stornokosten zzgl. der gesetzlichen MwSt.

2. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber (Kunden) nach Lieferung und Montagebeginn und nach Zustellung der Auftragsbestätigung durch die 360° Solar GmbH und gegebenenfalls (bei Haustürgeschäften) nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, verpflichtet den Auftraggeber zu einer Abstandszahlung in Höhe von 15% des Nettoauftragsvolumens zzgl. des bereits geleisteten Aufwands, wie z.B. Planung, Anmeldung, Verkaufsprovision bis max. 5%. Bestellungen und deren eventuell entstandenen Stornokosten zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ebenso hat der Auftraggeber (Kunde) die bereits gelieferten Waren und Leistungen in voller Höhe gemäß der erfolgten Auftragsbestätigung zu bezahlen.

3. Soweit die 360° Solar GmbH vom Vertrag zurücktritt, hat die 360° Solar GmbH dem Auftraggeber (Kunden) auf dessen Verlangen einen geeigneten Beleg zum Nachweis der Rücktrittsvoraussetzungen vorzulegen. Als Rücktrittsvoraussetzungen gelten: Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 3 Monate gegenüber dem im Angebot der 360° Solar GmbH enthaltenen Bauzeitenplan bzw. genannten Baubeginn. Darüber hinaus werden jegliche Schadenersatzanforderungen, die aus Lieferverzögerungen resultieren, ausgeschlossen.

§12 Technische Hinweise
Die 360° Solar GmbH ist zu technischer Hilfestellung oder Erteilung von technischen Hinweisen nicht
verpflichtet. Ratschläge betreffend die Einsatzvorbereitung der Ware, die die 360° Solar GmbH mündlich, schriftlich oder durch Tests abgibt, geschehen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie haben gleichwohl- auch im Verhältnis zu Dritten- nicht bindenden Charakter. Anwendbarkeits-, Verwendungs- und Eignungsrisiko gehen allein zu Lasten des Verwenders.

§13 Kennzeichen
Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet, Kennzeichen des/der Hersteller zu beachten, welche auf den Produkten aufgebracht sind. Die Lieferung von Produkten unter einem Kennzeichen ist nicht als Zustimmung seitens der 360° Solar GmbH zum Gebrauch dieses Kennzeichens für die daraus eventuell durch den Auftraggeber (Kunden) hergestellten weiteren Produkten anzusehen. Entsprechendes gilt für Kennzeichen auf Verpackungen oder in der dazugehörigen technischen Dokumentation oder in Werbematerialien.

§14 Datenschutz
Der Auftraggeber (Kunde) willigt ein, dass die 360° Solar GmbH Daten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen oder aus der Vertragsdurchführung ergeben, u.a. in elektronischer Form erhebt, verarbeitet und nutzt sowie diese im erforderlichen Umfang auch mit der Vertragsdurchführung befassten Dritten u.a. in elektronischer Form übermittelt, mit diesen verarbeitet oder nutzt.

§15 Werbung, Referenz
Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sich bei der Lieferung und Installation von Photovoltaiksystemen damit einverstanden, dass die 360° Solar GmbH das installierte Photovoltaik-System als Referenz benennen und mit Fotos der Anlage werben darf. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, diese Zustimmung schriftlich zu widerrufen.

§16 Produktspezifische Bedingungen
Photovoltaik Einspeisung der elektrischen Energie: Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Auftraggeber (Kunden) obliegt. Der Auftraggeber (Kunde) versichert, dass die zur Montage des Photovoltaik-Systems auf dem Dach des Gebäudes ggf. erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist. Die 360° Solar GmbH kann einen entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen.

§17  Anwendbares Recht
Die Beziehung zwischen der 360° Solar GmbH und dem Auftraggeber (Kunden) regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§18 Schlussbestimmungen
Sind Sie Endverbraucher, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen der Geschäftssitz der 360° Solar GmbH.

360° Solar GmbH
Steinkirchring 12
D-78056 Villingen-Schwenningen

Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.